| Baulicher Brandschutz nach DIN 4102 |
1. Baulicher Brandschutz
Bei der heutigen intensiven Nutzung von Grundflächen, Gebäuden und Anlagen kommt es im Brandfall zu einer gefährlichen Situation, bei der Leib und Leben von Menschen und Tieren in Gefahr sind.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, die bei der Erstellung von baulichen Einrichtungen im Hochbau planerisch zu berücksichtigen sind. Grundlage für Deutschland ist die Musterbauordnung (MBO), die in den Landesbauordnungen ergänzt wird hinsichtlich Durchführung, Ausführung sowie Richtlinien und Rechtsverordnungen.
Die grundsätzliche Aussage ist einheitlich (MBO §17): Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass:
der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird
und weiter im Brandfall:
Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Insofern hat sich die Industrie als Konsequenz zur Erfüllung dieser Aufgabe auf folgende Bereiche spezialisiert:
1.) Vorbeugender baulicher Brandschutz – Planung / Konstruktion
2.) Personenschutz – Rettung / Evakuierung
3.) Abwehrender Brandschutz – Löscharbeiten
4.) Technischer Brandschutz – Meldeanlagen / Sprinkler etc.
Die Brandschutzverfugung ist dem Bereich 1 zuzuordnen.
2. Baustoffklassen / Feuerwiderstandsdauer
Im Sinne der vorbeugenden Bekämpfung / Eindämmung eines Brandes werden folgende Punkte besonders beachtet und in Planungen berücksichtigt:
Brennbarkeit der Baustoffe
Feuerwiderstandsdauer der Bauteile nach Klassen
Dichtheit der Verschlüsse von Öffnungen
Anordnung, Lage und Gestaltung von Rettungswegen (wird im folgenden nicht weiter ausgeführt)
2.1 Brennbarkeit der Baustoffe
Brandschutztechnische Anforderungen an Baustoffe sind in der DIN 4102, Teil 1 geregelt. Danach gibt es folgende Baustoffklassen:
A1 nicht brennbar - Erlaubt sind bis zu 1% organische Bestandteile, die im Brandfall auf die Wirkung der Feuerdämmung keinen Einfluß haben
A2 nicht brennbar
B1 schwer entflammbar
B2 normal entflammbar
B3 leicht entflammbar - Als Brandschutzmaterial nicht einsetzbar
Diese Klassifizierung gibt Auskunft über das reproduzierbare Verhalten und die Eignung des Baustoffes unter unmittelbarer Brandbeaufschlagung. Der genaue Prüfablauf sowie die Probenvorbereitung sind ebenfalls in der DIN 4102, Teil 1 beschrieben.
2.2 Feuerwiderstandsdauer der Bauteile nach Klassen
Im Gegensatz zur Klassifizierung der Baustoffe – Nichtbrennbarkeit, Brennbarkeit – wird bei der Feuerwiderstandsdauer nach der Mindestdauer in Minuten gefragt, die das ausgeführte Bauteil unter Brandbelastung seine Funktion erfüllt DIN 4102, Teil 2.
Definierte Feuerwiderstandsklassen sind:
F 30 = > 30 Minuten
F 60 = > 60 Minuten
F 90 = > 90 Minuten
F120 = > 120 Minuten
F180 = > 180 Minuten
Dabei sind den Klassen folgende Begriffe zugeordnet:
feuerhemmend min. F 30
feuerbeständig min. F 60
hochfeuerbeständig min. F 120
Bei der Feuerwiderstandsdauer kann aus der Kombination der geschickten Wahl von Baustoffen und der intelligenten Konstruktion des Bauteils eine optimale Lösung eines vorliegenden Problems entstehen. Bauteile für den Brandschutz werden im Brandversuch (Einheits-Temperaturzeitkurve – ETK nach DIN 4102, Teil 2) auf Eignung geprüft. Die Prüfung führt ein autorisiertes Materialprüfamt durch und erteilt ein Prüfzeugnis. In einigen Fällen ist eine bauaufsichtliche Zulassung durch das DIBT (Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin) notwendig.
3. Definition der Fugenarten
3.1 Nichtklassifizierte Fugen
Bei den nichtklassifizierten Fugen handelt es sich um erforderliche Zwischenräume, die an Eckverbindungen, auf Stoß, Versatz oder Bauteilverjüngungen sowie als Scheinfugen geplant und ausgeführt werden. Die Fugen bzw. das Fugenfüll-System haben dabei mehr die Aufgaben: Vermeidung von Feuchtigkeitseintritt und optische Aufwertung. Dabei wird zwischen folgenden Fugenarten unterschieden:
Bewegungs- und / oder Dehnungsfugen
Einwirkungen auf die umgebenden Bauteile:
Setzung und Auftrieb
Schrumpfung und Dehnung
Scherung und Verdrehung
Die Anforderungen an das Fugen-Füll-System:
Aufnahme und Ausgleich von Bauteilbewegungen
Verhindern von Luftzug und Gasdurchtritt (druckfrei)
Teilweise Verhinderung von Flüssigkeitsdurchtritt
Schalldämmung
Arbeitsfugen Einwirkungen auf die umgebenen Bauteile:
Keine wesentlichen konstruktiven Anforderungen an die Fugenfüllung aufgrund von Einwirkungen (starre Fuge)
Bauteiltrennung bei zeitlich unterbrochenen Arbeitsabläufen
Die Anforderungen an das Fugen-Füll-System:
Aufnahme geringer Bauteilbewegungen
Verhindern von Luftzug und Qualmdurchtritt
Gegebenenfalls Verhinderungen von Feuchtigkeitsdurchtritt
Das nicht klassifizierte Fugen-Füll-System ist wie folgt aufgebaut:
Der Einsatz des nichtklassifizierten Fugen-Füll-Systems entspricht dem des klassifizierten. Die Anforderungen wie Winddichtigkeit, Schallschutz, Kondensat- und Regenwasserschutz etc. werden durch die jeweiligen Normen vorgeschrieben.
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1. Bauteile (Ortbeton, Massivwände, Fertigbeton) 2. Fugenfüllung nicht klassifiziert 3. Fugenverschluss elastische Dichtmasse |
3.2 Klassifizierte Fugen
Im Falle des Einsatzes in brandschutzklassifizierten Bauteilen muss auch das Fugen-Füll-System den Brandschutzanforderungen nach Feuerwiderstandsdauer und Dichtigkeit gegen Hitze und Qualmdurchtritt genügen. Diese Fugen übernehmen also eine wichtige Funktion beim Passgenauen Zusammenfügen von Bauteilen und zur Vermeidung von Schäden durch die Einwirkung auf die Bauteile. Die Fugen werden allgemein als Brandschutzfugen bezeichnet Der Begriff Brandschutzfuge ist nicht definiert, alle unten aufgeführten Fugenarten können praktisch auch als Brandschutzfuge ausgeführt werden.
Bewegungs- und/oder Dehnungsfuge
Einwirkungen auf die umgehenden Bauteile
Setzung und Auftrieb
Schrumpfung und Dehnung
Scherung
Die Anforderungen an das Fugen-Füll-System sind:
Aufnahme von Bewegungen, Temperaturen und Brandaufschlag
Verhinderung von Luftzug und Gasaustritt (10 ± 2 Pascal)
Verhinderung von Flüssigkeitsdurchtritt, Schalldämmung
Die Fugen und deren Fugen-Füll-System befinden sich in folgenden brandschutzklassifizierten Bereichen:
Wänden und Decken ð Stützen und Unterzügen
Konsolenauflagen ð Wand-/Deckenanschlüssen
Die Brandschutzklassifikationen betreffen die Feuerwiderstandsdauern in Minuten von: F 30; F 60, F90, F 120 und F 180. Die Herstellung der klassifizierten Fugen-Füll-System erfolgt nach Auflagen eines oder mehrerer folgender Institute:
DIN 4102, Teil 2 – Brandschutzprüfbericht
DIBT- Materialzulassungen nach DIN 4102, Teil 1
Amtl. Prüfinstitute – Brandschutzgutachten
Planer – Vorgaben
Brandversicherer – Empfehlungen, Auflagen
Die Herstellung der nichtklassifizierten Fugen-Füll-System erfolgt nach Qualitätsstandards der DIN ISO 9002 unserer Lieferanten.
Das klassifizierte Fugen-Füll-System ist wie folgt aufgebaut:
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| a) Ausführung mit Fugenschnur b) Ausführung mit Fugenblock 1. Bauteile (Ortbeton, Massivwände, Fertigbeton) 2. Fugenelement (Ausführung je nach Anforderung als Fugenschnur (a) oder als Fugenblock (b) klassifiziert) 3. Fugenverschluss Elastische Dichtmasse (a) oder Fugenband (b) (im Beispiel eben verklebt) |